nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 76 VO (EU) Nr. 468/2014 — Von den NCAs ausgearbeitete Beschlussentwürfe bezüglich der Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts

VO (EU) Nr. 468/2014  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Erfüllt der Antrag nach Auffassung der NCA alle im einschlägigen nationalen Recht festgelegten Zulassungsbedingungen, arbeitet sie einen Beschlussentwurf aus, mit dem der EZB die Erteilung der Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit als Kreditinstitut vorgeschlagen wird (nachfolgend „Entwurf eines Zulassungsbeschlusses“).

(2) Die NCA stellt sicher, dass der Entwurf eines Zulassungsbeschlusses der EZB und dem Antragsteller spätestens 20 Arbeitstage vor dem Ende der nach einschlägigem nationalen Recht für die Prüfung eines Zulassungsantrags vorgesehenen Frist übermittelt wird.

(3) Die NCA kann vorschlagen, einen Entwurf eines Zulassungsbeschlusses gemäß dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht mit Empfehlungen zu versehen oder an Bedingungen und/oder Beschränkungen zu knüpfen. In diesen Fällen ist die NCA für die Prüfung der Einhaltung der Bedingungen und/oder Beschränkungen verantwortlich.

---

Zitiervorschlag: Art 76 VO (EU) Nr. 468/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/76

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
