nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 143 VO (EU) Nr. 468/2014 — Beschluss der EZB, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß Artikel 12 der SSM-Verordnung durchzuführen

VO (EU) Nr. 468/2014  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Gemäß Artikel 12 der SSM-Verordnung ernennt die EZB zur Wahrnehmung der ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben die in Artikel 144 vorgesehenen Vor-Ort-Prüfungsteams, die alle erforderlichen Vor-Ort-Prüfungen in den Räumlichkeiten der in Artikel 10 Absatz 1 der SSM-Verordnung genannten juristischen Personen durchführen.

(2) Unbeschadet des Artikels 142 und gemäß Artikel 12 Absatz 3 der SSM-Verordnung werden Vor-Ort-Prüfungen auf Grundlage eines Beschlusses der EZB durchgeführt, in dem zumindest Folgendes angegeben ist:

a) der Gegenstand und der Zweck der Vor-Ort-Prüfung und

b) die Tatsache, dass eine Behinderung der Vor-Ort-Prüfung durch die geprüfte juristische Person unbeschadet des in Artikel 11 Absatz 2 der SSM-Verordnung genannten nationalen Rechts einen Verstoß gegen einen Beschluss der EZB im Sinne von Artikel 18 Absatz 7 der SSM-Verordnung darstellt.

(3) Folgt eine Vor-Ort-Prüfung auf eine auf Grundlage eines Beschlusses der EZB durchgeführte Untersuchung im Sinne von Artikel 142 und hat die Vor-Ort-Prüfung denselben Zweck und Umfang wie die Untersuchung, so ist den Bediensteten und anderen von der EZB und einer NCA bevollmächtigten Personen auf Grundlage desselben Beschlusses gemäß Artikel 12 Absätze 2 und 4 der SSM-Verordnung und unbeschadet des Artikels 13 der SSM-Verordnung Zugang zu den Geschäftsräumen und Grundstücken der juristischen Person zu gewähren, die Gegenstand der Untersuchung ist.

---

Zitiervorschlag: Art 143 VO (EU) Nr. 468/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/143

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
