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Art 47 VO (EU) Nr. 236/2012 — Personal und Ressourcen der ESMA

VO (EU) Nr. 236/2012

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die ESMA beurteilt bis zum 31 Dezember 2012 ihren Personal- und Mittelbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.