nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 41 VO (EU) Nr. 236/2012 — Strafmaßnahmen

VO (EU) Nr. 236/2012  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten legen Regeln für Sanktionen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen fest, die bei Verstößen gegen diese Verordnung verhängt werden, und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Durchsetzung zu gewährleisten. Diese Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Die ESMA kann gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Leitlinien zur Gewährleistung eines einheitlichen Ansatzes bezüglich der Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind, erlassen.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und der ESMA bis zum 1. Juli 2012 die Bestimmungen gemäß den Unterabsätzen 1 und 2 mit und melden ihnen unverzüglich alle späteren Änderungen.

Die ESMA veröffentlicht auf ihrer Website ein nach Mitgliedstaaten geordnetes Verzeichnis der bestehenden Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und aktualisiert dieses regelmäßig.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der ESMA jährlich einen zusammenfassenden Bericht über alle verhängten Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Gibt eine zuständige Behörde die Verhängung einer Sanktion oder einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme öffentlich bekannt, so unterrichtet sie gleichzeitig die ESMA darüber.

---

Zitiervorschlag: Art 41 VO (EU) Nr. 236/2012

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-236-2012/41

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
