nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 65 VO (EU) Nr. 231/2013 — Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen

VO (EU) Nr. 231/2013  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) AIFM ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Zeichnungs- und gegebenenfalls Rücknahmeaufträge des AIF unverzüglich nach Eingang eines solchen Auftrags aufgezeichnet werden.

(2) Eine solche Aufzeichnung umfasst folgende Angaben:

a) Name des betreffenden AIF;

b) Person, die den Auftrag erteilt oder übermittelt;

c) Person, die den Auftrag erhält;

d) Datum und Uhrzeit des Auftrags;

e) Zahlungsbedingungen und -mittel;

f) Art des Auftrags;

g) Datum der Auftragsausführung;

h) Anzahl der gezeichneten oder zurückgenommenen Anteile oder Beteiligungen oder gleichwertigen Beträge;

i) Zeichnungs- oder gegebenenfalls Rücknahmepreis für jeden Anteil oder jede Beteiligung oder gegebenenfalls den Betrag des gebundenen und bezahlten Kapitals;

j) Gesamtzeichnungs- oder -rücknahmewert der Anteile oder Beteiligungen;

k) Bruttowert des Auftrags einschließlich Zeichnungsgebühren oder Nettobetrag nach Abzug von Rücknahmegebühren.

Die unter den Buchstaben i, j und k aufgeführten Angaben werden aufgezeichnet, sobald sie vorliegen.

---

Zitiervorschlag: Art 65 VO (EU) Nr. 231/2013

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-231-2013/65

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
