nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 55 VO (EU) Nr. 231/2013 — Besitzstandsklausel

VO (EU) Nr. 231/2013

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Artikel 51 bis 54 finden in Verbindung mit neuen Verbriefungen, die ab dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2014 gelten die Artikel 51 bis 54 für bestehende Verbriefungen, bei denen zugrunde liegende Forderungen nach diesem Datum neu hinzukommen oder andere ersetzen.