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Art 38 VO (EU) Nr. 231/2013 — Risikomanagement-Systeme

VO (EU) Nr. 231/2013

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Zwecke dieses Abschnitts sind unter Risikomanagement-Systemen Systeme zu verstehen, die aus relevanten Elementen der Organisationsstruktur des AIFM bestehen und in deren Rahmen einer ständigen Risikomanagement-Funktion eine zentrale Rolle zukommt, und die die im Zusammenhang mit der Steuerung der Anlagestrategie sämtlicher AIF relevanten Strategien und Verfahren, Vorkehrungen, Prozesse sowie mit der Risikomessung und dem Risikomanagement verbundene Verfahren umfassen, die der AIFM bei allen von ihm verwalteten AIF verwendet.