nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 15 VO (EU) Nr. 231/2013 — Berufshaftpflichtversicherung

VO (EU) Nr. 231/2013  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Artikel gilt für AIFM, die sich dafür entscheiden, Berufshaftungsrisiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzudecken.

(2) Der AIFM schließt und verfügt allzeit über eine Berufshaftpflichtversicherung,

a) deren Anfangslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt;

b) deren Kündigungsfrist mindestens 90 Tage beträgt;

c) die die in Artikel 12 Absätze 1 und 2 definierten Berufshaftungsrisiken abdeckt;

d) die bei einem EU- oder Drittlandsunternehmen geschlossen wurde, das nach dem Unions- oder dem nationalen Recht für die Berufshaftpflichtversicherung zugelassen ist;

e) die von einem Drittunternehmen gestellt wird.

Jede vereinbarte, festgelegte Überschreitung ist in vollem Umfang durch Eigenmittel gedeckt, die zusätzlich zu den in Artikel 9 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2011/61/EU vorgeschriebenen Eigenmitteln vorzuhalten sind.

(3) Der Versicherungsschutz für eine Einzelforderung entspricht mindestens 0.7 % des nach Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 2 berechneten Werts der Portfolios der von dem AIFM verwalteten AIF.

(4) Der Versicherungsschutz für sämtliche Forderungen eines Jahres entspricht mindestens 0,9 % des nach Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 2 berechneten Werts der Portfolios der von dem AIFM verwalteten AIF.

(5) Der AIFM überprüft die Berufshaftpflichtversicherungspolice und deren Übereinstimmung mit den in diesem Artikel festgelegten Anforderungen mindestens einmal jährlich sowie bei jeder Änderung, die sich auf die Übereinstimmung der Police mit den Anforderungen dieses Artikels auswirkt.

---

Zitiervorschlag: Art 15 VO (EU) Nr. 231/2013

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-231-2013/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
