nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 113 VO (EU) Nr. 231/2013 — Allgemeine Anforderungen

VO (EU) Nr. 231/2013  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Vereinbarungen über Zusammenarbeit decken alle in Kapitel VII der Richtlinie 2011/61/EU genannten Situationen und Akteure unter Berücksichtigung des Niederlassungsortes des AIFM, des Niederlassungsortes des AIF und der Tätigkeit des AIFM ab.

(2) Vereinbarungen über Zusammenarbeit werden schriftlich ausgefertigt.

(3) Vereinbarungen über Zusammenarbeit legen den besonderen Rahmen für die Konsultation, Kooperation und den Informationsaustausch für Aufsichts- und Durchsetzungszwecke zwischen den zuständigen Behörden der EU und Drittland-Aufsichtsbehörden fest.

(4) Vereinbarungen über Zusammenarbeit enthalten eine besondere Bestimmung, die die Übermittlung von Informationen, die eine zuständige Behörde der Union von einer Aufsichtsbehörde eines Drittlands erhalten hat, an andere zuständige Behörden der Union, die ESMA und den ESRB im Einklang mit der Richtlinie 2011/61/EU regelt.

---

Zitiervorschlag: Art 113 VO (EU) Nr. 231/2013

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-231-2013/113

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
