nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 26 VO (EU) 2024/1351 — Familienangehörige, die sich legal in einem Mitgliedstaat aufhalten

VO (EU) 2024/1351  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Hat der Antragsteller einen Familienangehörigen, der in seiner Eigenschaft als Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde in einem Mitgliedstaat aufenthaltsberechtigt ist, oder der sich aufgrund einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2003/109/EG des Rates ( 16 ) oder — sofern diese Richtlinie in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht anwendbar ist — einer nach nationalem Recht gewährten langfristigen Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat aufhält, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig, sofern die betreffenden Personen diesen Wunsch schriftlich kundgetan haben.

(2) War der Familienangehörige zuvor in seiner Eigenschaft als Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde in einem Mitgliedstaat aufenthaltsberechtigt, wurde später aber Staatsangehöriger des Mitgliedstaats, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig, sofern die betreffenden Personen ihren Wunsch in diesem Sinne schriftlich kundgetan haben.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Kinder, die nach der Ankunft des Familienangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten geboren wurden.

---

Zitiervorschlag: Art 26 VO (EU) 2024/1351

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2024-1351/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
