nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 70 VO (EU) 2024/1348 — Anfechtung durch die Behörden

VO (EU) 2024/1348

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Möglichkeit der Behörden, behördliche oder gerichtliche Entscheidungen nach Maßgabe des nationalen Rechts anzufechten, bleibt von dieser Verordnung unberührt.