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# Art 41 VO (EU) 2024/1347 — Aufhebung

VO (EU) 2024/1347  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Richtlinie 2011/95/EU wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

Soweit die Richtlinie 2004/83/EG ( 3 ) des Rates für Mitgliedstaaten, die nicht durch die Richtlinie 2011/95/EU gebunden sind, weiterhin verbindlich war, wird die Richtlinie 2004/83/EG mit Wirkung ab dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem diese Mitgliedstaaten durch die vorliegende Verordnung gebunden sind. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

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Zitiervorschlag: Art 41 VO (EU) 2024/1347

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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