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Art 36 VO (EU) 2024/1347 — Repatriierung

VO (EU) 2024/1347

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde und die repatriiert werden möchten, kann Unterstützung gewährt werden.