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# Art 17 VO (EU) 2023/1542 — Konformitätsbewertungsverfahren

VO (EU) 2023/1542  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Bewertung der Konformität von Batterien mit den in den Artikeln 6, 9, 10, 12, 13 und 14 genannten Anforderungen erfolgt nach einem der folgenden Verfahren:

a) Bei serienmäßig hergestellten Batterien:

i) „Modul A — Interne Fertigungskontrolle“ gemäß Anhang VIII Teil A oder

ii) „Modul D1 — Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess“ gemäß Anhang VIII Teil B;

b) Bei nicht serienmäßig hergestellten Batterien:

i) „Modul A — Interne Fertigungskontrolle“ gemäß Anhang VIII Teil A oder

ii) „Modul G — Konformität auf der Grundlage einer Einzelüberprüfung“ gemäß Anhang VIII Teil C.

(2) Die Bewertung der Konformität von Batterien mit den in den Artikeln 7 und 8 genannten Anforderungen erfolgt nach einem der folgenden Verfahren:

a) „Modul D1 — Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess“ gemäß Anhang VIII Teil B bei serienmäßig hergestellten Batterien oder

b) „Modul G — Konformität auf der Grundlage einer Einzelüberprüfung“ gemäß Anhang VIII Teil C bei nicht serienmäßig hergestellten Batterien.

(3) Bei zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereiteten oder umgenutzten oder wiederaufgearbeiteten Batterien erfolgt eine weitere Bewertung der Konformität nach dem Verfahren „Modul A — Interne Fertigungskontrolle“ gemäß Anhang VIII Teil A unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß den Artikeln 6, 9, 10, 12, 13 und 14.

(4) Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Verfahren für die Konformitätsbewertung von Batterien werden in der oder den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats abgefasst, in dem die notifizierte Stelle, die die Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, ihren Sitz hat, oder in einer oder mehreren von dieser Stelle anerkannten Sprache(n).

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Zitiervorschlag: Art 17 VO (EU) 2023/1542

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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