nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 29 VO (EU) 2021/2116 — Mittelbindungen

VO (EU) 2021/2116  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Durchführungsbeschluss der Kommission zur Genehmigung eines GAP-Strategieplans stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 110 Absatz 1 der Haushaltsordnung und, sobald die Notifikation an den betreffenden Mitgliedstaat erfolgt ist, eine rechtliche Verpflichtung im Sinne der genannten Verordnung dar. Dieser Durchführungsbeschluss gibt die jährliche finanzielle Beteiligung an.

(2) Die Mittelbindungen der Union für jeden GAP-Strategieplan erfolgen in Jahrestranchen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Abweichend von Artikel 111 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden für jeden GAP-Strategieplan die Haushaltsmittel für die erste Tranche nach der Genehmigung dieses GAP-Strategieplans durch die Kommission und die anschließende Notifikation an den dadurch betroffenen Mitgliedstaat gebunden. Für nachfolgende Tranchen nimmt die Kommission die Mittelbindungen jeweils vor dem 1. Mai jedes Jahres vor, und zwar auf der Grundlage des in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Durchführungsbeschlusses, sofern nicht Artikel 16 der Haushaltsordnung anzuwenden ist.

---

Zitiervorschlag: Art 29 VO (EU) 2021/2116

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2116/29

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
