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Art 13 VO (EU) 2021/2116 — Austausch bewährter Verfahren

VO (EU) 2021/2116

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission fördert den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Arbeit der Verwaltungseinrichtungen im Rahmen dieses Kapitels.