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# Art 99 VO (EU) 2021/2115 — Freiwillige Beträge der ELER-Zuweisung für Maßnahmen unter LIFE und Erasmus+

VO (EU) 2021/2115  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten können in ihren GAP-Strategieplänen beschließen, einen bestimmten Anteil der ELER-Zuweisung zur Mobilisierung von Unterstützung und zur großmaßstäblichen Durchführung von integrierten strategischen Naturschutzprojekten zugunsten landwirtschaftlicher Gemeinschaften gemäß der Verordnung (EU) 2021/783 sowie zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der transnationalen Lernmobilität im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt auf Junglandwirten und Frauen in ländlichen Gebieten gemäß der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 20 ) zu verwenden.

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Zitiervorschlag: Art 99 VO (EU) 2021/2115

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/99

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