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Art 82 VO (EU) 2021/2115 — Angemessene und korrekte Berechnung der Zahlungen

VO (EU) 2021/2115

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Werden Zahlungen auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten gemäß den Artikeln 70, 71 und 72 gewährt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die einschlägigen Berechnungen angemessen und korrekt sind und im Voraus anhand einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnungsmethode erstellt wurden. Zu diesem Zweck nehmen Stellen, die von den für die Umsetzung des GAP-Strategieplans zuständigen Behörden funktionell unabhängig sind und die über entsprechende Erfahrung verfügen, die Berechnungen vor oder bestätigen, dass die Berechnungen angemessen und korrekt sind.