nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 108 VO (EU) 2021/2115 — Bewertung der Bedarfe

VO (EU) 2021/2115  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bewertung der Bedarfe gemäß Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a umfasst Folgendes:

a) Zusammenfassung der SWOT-Analyse gemäß Artikel 115 Absatz 2;

b) Ermittlung der Bedarfe für jedes spezifische Ziel gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 auf der Grundlage der SWOT-Analyse; alle aus der SWOT-Analyse resultierenden Bedarfe werden beschrieben, unabhängig davon, ob im GAP-Strategieplan auf sie eingegangen wird oder nicht;

c) für das spezifische Ziel „Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit“ gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a eine Bewertung der Bedarfe in Bezug auf eine gerechtere Verteilung und eine effektivere und effizientere Ausrichtung der Direktzahlungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Betriebsstruktur, und in Bezug auf Risikomanagement;

d) gegebenenfalls eine Analyse der Bedarfe bestimmter geografischer Gebiete, z. B. Regionen in äußerster Randlage sowie Berg- und Inselgebiete;

e) Priorisierung der Bedarfe, einschließlich einer schlüssigen Begründung der getroffenen Entscheidungen, die sich gegebenenfalls auch auf die Gründe dafür erstreckt, warum im GAP-Strategieplan auf bestimmte festgestellte Bedarfe nicht oder nur teilweise eingegangen wird.

Für die spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f werden bei der Bewertung der Bedarfe die sich aus den in Anhang XIII aufgeführten Rechtsakten ergebenden nationalen Umwelt- und Klimapläne berücksichtigt.

Die Mitgliedstaaten ziehen für ihre Bewertung der Bedarfe Daten heran, die aktuell und verlässlich und gegebenenfalls nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind.

---

Zitiervorschlag: Art 108 VO (EU) 2021/2115

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/108

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
