Der Beschluss 2011/278/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben. Er ist jedoch weiterhin auf Zuteilungen in Bezug auf den Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 anwendbar.
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Der Beschluss 2011/278/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben. Er ist jedoch weiterhin auf Zuteilungen in Bezug auf den Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 anwendbar.