Die in Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannte Liste der Schutzgebiete und der jeweiligen Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge ist in Anhang III der vorliegenden Verordnung festgelegt.
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Die in Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannte Liste der Schutzgebiete und der jeweiligen Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge ist in Anhang III der vorliegenden Verordnung festgelegt.