Diese Verordnung hindert Wertpapierfirmen nicht daran, mehr Eigenmittel und Bestandteile von Eigenmitteln sowie liquide Aktiva zu halten oder strengere Maßnahmen anzuwenden als in dieser Verordnung verlangt.
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Diese Verordnung hindert Wertpapierfirmen nicht daran, mehr Eigenmittel und Bestandteile von Eigenmitteln sowie liquide Aktiva zu halten oder strengere Maßnahmen anzuwenden als in dieser Verordnung verlangt.