nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 46 VO (EU) 2018/858 — Gültigkeit nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

VO (EU) 2018/858  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gültigkeit einer nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigung gilt nur für das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat.

(2) Auf Ersuchen eines Antragstellers, der ein Fahrzeug, für das eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt worden ist, in einem anderen Mitgliedstaat auf dem Markt bereitstellen, zulassen lassen oder in Betrieb nehmen möchte, fertigt ihm der Mitgliedstaat, der die Genehmigung erteilt hat, eine Erklärung über die technischen Anforderungen aus, nach denen das Fahrzeug genehmigt wurde.

(3) Ein Mitgliedstaat gestattet die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in seinem Hoheitsgebiet, für das ein anderer Mitgliedstaat eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 erteilt hat, sofern der Mitgliedstaat keinen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die einschlägigen alternativen Anforderungen, nach denen das Fahrzeug genehmigt wurde, seinen eigenen Anforderungen nicht gleichwertig sind oder dass das Fahrzeug diese Anforderungen nicht erfüllt.

(4) Dieser Artikel findet auf Fahrzeuge Anwendung, die nach dieser Verordnung typgenehmigt und die vor ihrer Erstzulassung oder ihrer ersten Inbetriebnahme verändert wurden.

---

Zitiervorschlag: Art 46 VO (EU) 2018/858

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-858/46

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
