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# Art 24 VO (EU) 2018/858 — Beschreibungsmappe

VO (EU) 2018/858  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Beschreibungsmappe enthält Folgendes:

a) einen Beschreibungsbogen — entsprechend dem Muster in den in Absatz 4 genannten Durchführungsrechtsakten — für die Einphasen-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, die gemischte Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, die Mehrphasen-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung oder, im Fall der Typgenehmigung eines Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit, nach Maßgabe des in Anhang II genannten einschlägigen Rechtsakts;

b) alle Daten, Zeichnungen, Fotos und sonstigen relevanten Informationen;

c) für Fahrzeuge die Angabe des oder der gewählten Verfahren nach Artikel 22 Absatz 1;

d) alle zusätzlichen Informationen, die von der Genehmigungsbehörde im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens angefordert werden.

(2) Der in Absatz 1 Buchstabe a genannte Beschreibungsbogen für die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung enthält vollständige Informationen über die Merkmale des Fahrzeugtyps, die von der Genehmigungsbehörde benötigt werden, um den Fahrzeugtyp zu identifizieren und das Typgenehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.

(3) Der Hersteller übermittelt der Genehmigungsbehörde die Beschreibungsmappe in einem für die Genehmigungsbehörde akzeptablen elektronischen Format. Die Genehmigungsbehörde kann aber auch Beschreibungsmappen akzeptieren, die in Papierform übermittelt werden.

(4) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um das Muster für den Beschreibungsbogen und für alle anderen Teile der Beschreibungsmappe, und für die Zwecke des Absatzes 3 des vorliegenden Artikels das harmonisierte elektronische Format, festzulegen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Prüfverfahren nach Artikel 83 Absatz 2 erlassen. Der erste Durchführungsrechtsakt wird bis zum 5. Juli 2020 erlassen.

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Zitiervorschlag: Art 24 VO (EU) 2018/858

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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