nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 59 VO (EU) 2018/848 — Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der ersten Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen

VO (EU) 2018/848

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von dem in Artikel 61 Absatz 2 genannten Geltungsbeginn gilt Artikel 46 ab 17. Juni 2018, soweit dies für die rechtzeitige Anerkennung der Kontrollbehörden und Kontrollstellen erforderlich ist.