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Art 62 VO (EU) 2018/625 — Zustellung von Schriftstücken bei mehreren Beteiligten

VO (EU) 2018/625

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von den Beteiligten vorgelegte Schriftstücke werden den anderen Beteiligten von Amts wegen zugestellt. Von der Zustellung kann abgesehen werden, wenn das Schriftstück kein neues Vorbringen enthält und die Sache entscheidungsreif ist.