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Art 29 VO (EU) 2018/625 — Stellungnahmen zu Fragen von allgemeinem Interesse

VO (EU) 2018/625

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Beschwerdekammer kann, von Amts wegen oder auf schriftliches und begründetes Ersuchen des Exekutivdirektors des Amtes, den Exekutivdirektor um Stellungnahme zu Fragen von allgemeinem Interesse bitten, die im Verlauf von vor ihr geführten Verfahren auftreten. Die Beteiligten haben das Recht, Bemerkungen zur Stellungnahme des Exekutivdirektors abzugeben.