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# Art 14 VO (EU) 2018/625 — Unterrichtung der Beteiligten in Bezug auf einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit

VO (EU) 2018/625  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit und alle vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen sowie die Mitteilungen des Amtes an einen der Beteiligten vor der Entscheidung über die Zulässigkeit werden dem anderen Beteiligten zum Zweck der Benachrichtigung über die Einreichung eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit übermittelt.

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Zitiervorschlag: Art 14 VO (EU) 2018/625

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-625/14

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