nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 27 VO (EU) 2018/389 — Vernichtung, Deaktivierung und Widerruf

VO (EU) 2018/389  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zahlungsdienstleister gewährleisten, dass sie über wirksame Prozesse zur Anwendung aller folgenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen:

a) sichere Vernichtung, sichere Deaktivierung und sicherer Widerruf der personalisierten Sicherheitsmerkmale, der Authentifizierungsgeräte und der Software;

b) wenn der Zahlungsdienstleister wiederverwendbare Authentifizierungsgeräte und Software ausgibt, wird die sichere Wiederverwendung eines Geräts oder der Software festgelegt, dokumentiert und implementiert, bevor das Gerät oder die Software einem anderen Zahlungsdienstnutzer bereitgestellt wird;

c) Deaktivierung oder Widerruf von Informationen in Bezug auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale, die in den Systemen und Datenbanken des Zahlungsdienstleisters oder gegebenenfalls in öffentlichen Datenarchiven gespeichert sind.

---

Zitiervorschlag: Art 27 VO (EU) 2018/389

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-389/27

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
