nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 6 VO (EU) 2018/273 — Beschränkungen der Wiederbepflanzung

VO (EU) 2018/273  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten können die Wiederbepflanzungen auf der Grundlage von Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 beschränken, soweit die spezifische wieder zu bepflanzende Fläche in einem Gebiet liegt, für das die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen gemäß Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Verordnung begrenzt ist, und sofern der Beschluss aufgrund der Notwendigkeit, eine erwiesenermaßen drohende Wertminderung einer bestimmten geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) zu verhindern, gerechtfertigt ist.

Ein Risiko einer Wertminderung im Sinne von Absatz 1 existiert nicht, wenn

a) die spezifische wieder zu bepflanzende Fläche im selben Gebiet der g.U. oder g.g.A. liegt wie die gerodete Fläche und wenn die Wiederbepflanzung mit Rebstöcken derselben Spezifikation einer g.U. oder g.g.A. entspricht wie die gerodete Fläche;

b) die Wiederbepflanzung auf die Erzeugung von Weinen ohne geografische Angabe abzielt, vorausgesetzt, der Antragsteller geht dieselben Verpflichtungen ein wie die, die in Anhang I Abschnitt A Nummer 2 und Anhang I Abschnitt B Nummer 2 der vorliegenden Verordnung für Neuanpflanzungen festgelegt sind.

---

Zitiervorschlag: Art 6 VO (EU) 2018/273

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-273/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
