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Art 19 VO (EU) 2018/273 — Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse

VO (EU) 2018/273

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In einem Fall höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse im Verlauf der Beförderung, der zur Aufteilung oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Sendung führt, für die ein Begleitdokument vorgeschrieben ist, bittet der Beförderer die dem Ort des unvorhergesehenen Ereignisses oder des Falls höherer Gewalt nächstgelegene zuständige Behörde, eine Tatbestandsaufnahme vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Weiterbeförderung zu treffen.