Die Richtlinie 2012/27/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 4 wird gestrichen.
2. Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e wird gestrichen.
3. Artikel 24 wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 1, 3, 4 und 11 werden gestrichen.
b) Absatz 2 wird gestrichen.
4. Anhang XIV wird gestrichen.