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# Art 19 VO (EU) 2018/1861 — Aufklärungskampagnen über das SIS

VO (EU) 2018/1861  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zu Beginn der Anwendung dieser Verordnung führt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten eine Aufklärungskampagne zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele des SIS, die im SIS gespeicherten Daten, die zum Zugang zum SIS berechtigten Behörden und die Rechte der betroffenen Personen durch. Die Kommission wiederholt derartige Kampagnen in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten regelmäßig. Die Kommission betreibt eine für die Öffentlichkeit zugängliche Website mit allen einschlägigen Informationen zum SIS. Die Mitgliedstaaten entwickeln in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen zur allgemeinen Unterrichtung ihrer Bürger und Einwohner über das SIS und setzen diese um.

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Zitiervorschlag: Art 19 VO (EU) 2018/1861

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/19

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