nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 93 VO (EU) 2018/1139 — Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

VO (EU) 2018/1139  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Agentur leistet der Kommission — sofern sie über das entsprechende Fachwissen verfügt — auf Ersuchen technische Hilfe bei der Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums und übernimmt insbesondere

a) die Durchführung technischer Inspektionen, technischer Untersuchungen und Studien;

b) die Mitwirkung an der Umsetzung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen bei unter die vorliegende Verordnung fallenden Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Leistungsüberprüfungsausschuss (PRB) gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803;

c) die Mitwirkung an der Umsetzung des ATM-Masterplans, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung des SESAR-Projekts.

---

Zitiervorschlag: Art 93 VO (EU) 2018/1139

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/93

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
