nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 105 VO (EU) 2018/1139 — Befugnisse der Beschwerdekammer

VO (EU) 2018/1139  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Innerhalb der Verwaltungsstruktur der Agentur wird eine Beschwerdekammer eingerichtet. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 128 delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Organisation und Zusammensetzung der Beschwerdekammer zu erlassen.

(2) Die Beschwerdekammer entscheidet über Beschwerden gegen die in Artikel 108 genannten Entscheidungen. Die Beschwerdekammer wird bei Bedarf einberufen.

---

Zitiervorschlag: Art 105 VO (EU) 2018/1139

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/105

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
