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# Art 158 VO (EU) 2017/625 — Änderungen der Richtlinie 2008/120/EG

Verordnung über amtliche Kontrollen  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Richtlinie 2008/120/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung:

„(10) ‚zuständige Behörden‘: zuständige Behörden gemäß Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *5 );

2. Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a) die Absätze 1 und 2 werden gestrichen;

b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission bis zum 31. August jedes Jahres einen Jahresbericht für das vorangegangene Jahr über die Kontrollen, die die zuständige Behörde zur Überprüfung der Einhaltung dieser Richtlinie durchgeführt hat. Dem Bericht sind eine Analyse der schwersten Verstöße sowie ein nationaler Aktionsplan zur Vermeidung oder Eindämmung solcher Verstöße in den kommenden Jahren beizufügen. Die Kommission legt den Mitgliedstaaten Zusammenfassungen dieser Berichte vor.“

3. Artikel 10 wird gestrichen.

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Zitiervorschlag: Art 158 VO (EU) 2017/625

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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