Faktoren für die Festlegung der Häufigkeit von Kommissionskontrollen in einem Drittland gemäß Artikel 120 sind
a) eine Risikobewertung der aus dem betreffenden Drittland in die Union ausgeführten Tiere und Waren;
b) die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2;
c) die Menge und die Art der Tiere und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union eingeführt werden;
d) die Ergebnisse der von Experten der Kommission oder anderen Inspektionsstellen bereits durchgeführten Kontrollen;
e) die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union verbracht werden, und anderer amtlicher Kontrollen, die zuständige Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt haben;
f) die von der EFSA oder ähnlichen Stellen erhaltenen Informationen;
g) die Informationen von international anerkannten Stellen wie:
i) Weltgesundheitsorganisation;
ii) Codex-Alimentarius-Kommission;
iii) Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE);
iv) Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum und jede andere im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) eingerichtete regionale Pflanzenschutz-Organisation;
v) Sekretariat des IPPC;
vi) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
vii) Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa;
viii Sekretariat des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt;
h) neu auftretende Krankheitssituationen oder andere Umstände, die dazu führen könnten, dass Tiere und Waren, die aus einem Drittland in die Union verbracht werden, ein Gesundheits- oder Umweltrisiko oder ein Risiko betrügerischer oder irreführender Praktiken darstellen;
i) die Notwendigkeit, Notsituationen in einzelnen Drittländern zu untersuchen oder darauf zu reagieren.