nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 38 VO (EU) 2017/2402 — Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

VO (EU) 2017/2402

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Artikel 50a der Richtlinie 2009/65/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 50a

Sind OGAW-Verwaltungsgesellschaften oder intern verwaltete OGAW eine Verbriefung eingegangen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ) nicht mehr erfüllt, so handeln sie im besten Interesse der Anleger in den einschlägigen OGAW und ergreifen gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen.