nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 3 VO (EU) 2017/2402 — Verkauf von Verbriefungen an Kleinanleger

VO (EU) 2017/2402  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Verkäufer einer Verbriefungsposition darf solch eine Position nicht an einen Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU verkaufen, solange nicht alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) der Verkäufer der Verbriefungsposition hat einen Eignungstest gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU durchgeführt; b) der Verkäufer der Verbriefungsposition hat sich auf Grundlage des Tests nach Buchstabe a davon überzeugt, dass die Verbriefungsposition für diesen Kleinanleger geeignet ist; c) der Verkäufer der Verbriefungsposition teilt dem Kleinanleger das Ergebnis des Eignungstests unmittelbar in einem Bericht mit.

(2) Wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind und das Finanzinstrument-Portfolio dieses Kleinanlegers den Betrag von 500 000 EUR nicht überschreitet, stellt der Verkäufer auf Grundlage der vom Kleinanleger gemäß Absatz 3 gelieferten Informationen sicher, dass der Kleinanleger keinen Gesamtbetrag von mehr als 10 % seines Finanzinstrument-Portfolios in Verbriefungspositionen anlegt, und dass der in einer oder mehreren Verbriefungspositionen angelegte anfängliche Mindestbetrag 10 000 EUR beträgt.

(3) Der Kleinanleger liefert dem Verkäufer präzise Informationen über sein Finanzinstrument-Portfolio, einschließlich über Anlagen in Verbriefungspositionen.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 umfasst das Finanzinstrument-Portfolio des Kleinanlegers Bareinlagen und Finanzinstrumente mit Ausnahme von als Sicherheit hinterlegten Finanzinstrumenten.

---

Zitiervorschlag: Art 3 VO (EU) 2017/2402

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-2402/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
