nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 27 VO (EU) 2017/2394 — Externe Warnmeldungen

VO (EU) 2017/2394  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Jeder Mitgliedstaat ermächtigt benannte Stellen, Europäische Verbraucherzentren, Verbraucherorganisationen und -verbände sowie gegebenenfalls Unternehmerverbände, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, gegenüber den zuständigen Behörden der relevanten Mitgliedstaaten und der Kommission eine Warnmeldung über vermutete Verstöße nach dieser Verordnung abzugeben und die ihnen vorliegenden Informationen nach Artikel 26 Absatz 3 bereitzustellen („externe Warnmeldung“), es sei denn, diese Vorgehensweise wäre nicht gerechtfertigt. Jeder Mitgliedstaat übermitteln der Kommission unverzüglich die Liste dieser Einrichtungen sowie etwaige Änderungen dieser Liste.

(2) Die Kommission ermächtigt nach einer Konsultation mit den Mitgliedstaaten Verbände, die Verbraucherinteressen und gegebenenfalls Unternehmerinteressen auf Unionsebene vertreten, eine externe Warnmeldung abzugeben.

(3) Die zuständigen Behörden sind nicht dazu verpflichtet, als Antwort auf eine externe Warnmeldung ein Verfahren einzuleiten oder eine andere Maßnahme zu ergreifen. Einrichtungen, die externe Warnmeldungen abgeben, gewährleisten, dass die bereitgestellten Informationen zutreffend, richtig und aktuell sind; gegebenenfalls korrigieren sie die übermittelten Informationen unverzüglich oder ziehen diese zurück.

---

Zitiervorschlag: Art 27 VO (EU) 2017/2394

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-2394/27

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
