nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 82 VO (EU) 2017/1939 — Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

VO (EU) 2017/1939  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, so darf die EUStA operative personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln, wenn a) in einem rechtsverbindlichen Instrument geeignete Garantien für den Schutz operativer personenbezogener Daten vorgesehen sind oder b) die EUStA alle Umstände beurteilt hat, die bei der Übermittlung operativer personenbezogener Daten eine Rolle spielen, und zu der Auffassung gelangt ist, dass geeignete Garantien zum Schutz operativer personenbezogener Daten bestehen.

(2) Die EUStA unterrichtet den Europäischen Datenschutzbeauftragten über Kategorien von Übermittlungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b.

(3) Übermittlungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b werden dokumentiert, und die Dokumentation, einschließlich Datum und Zeitpunkt der Übermittlung sowie Informationen über die empfangende zuständige Behörde, über die Begründung der Übermittlung und über die übermittelten operativen personenbezogenen Daten, wird dem Europäischen Datenschutzbeauftragten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

---

Zitiervorschlag: Art 82 VO (EU) 2017/1939

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/82

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
