nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 103 VO (EU) 2017/1939 — Beziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

VO (EU) 2017/1939  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die EUStA knüpft und unterhält eine kooperative Beziehung zur Kommission zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Union. Hierzu schließen sie eine Vereinbarung, in der die Modalitäten für ihre Zusammenarbeit festgelegt werden.

(2) Unbeschadet der ordnungsgemäßen Durchführung und Vertraulichkeit ihrer Ermittlungen stellt die EUStA den betroffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie anderen Geschädigten unverzüglich ausreichende Informationen zur Verfügung, damit diese geeignete Maßnahmen ergreifen können, insbesondere a) entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Die EUStA kann den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union konkrete Maßnahmen empfehlen; b) das Auftreten als Zivilkläger in einem Verfahren; c) Maßnahmen zur verwaltungsrechtlichen Wiedereinziehung von dem Unionshaushalt geschuldeten Beträgen oder disziplinarische Maßnahmen.

---

Zitiervorschlag: Art 103 VO (EU) 2017/1939

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/103

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
