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Art 18 VO (EU) 2017/1938 — Notifizierungen

VO (EU) 2017/1938

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Risikobewertung, die Präventionspläne, die Notfallpläne sowie alle anderen Dokumente werden der Kommission elektronisch über die CIRCABC-Plattform notifiziert.

Der gesamte Schriftwechsel in Verbindung mit einer Notifizierung wird elektronisch übermittelt.