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# Art 19 VO (EU) 2017/1369 — Bewertung und Bericht

VO (EU) 2017/1369  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 2. August 2025 bewertet die Kommission die Umsetzung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor. In diesem Bericht wird die Wirksamkeit dieser Verordnung und der nach dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Hinblick darauf bewertet, ob sie es Kunden ermöglicht haben, sich für effizientere Produkte zu entscheiden, wobei ihre Auswirkungen auf Unternehmen, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Marktüberwachungstätigkeiten und die Kosten für die Einrichtung und Pflege der Datenbank berücksichtigt werden.

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Zitiervorschlag: Art 19 VO (EU) 2017/1369

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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