nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 67 VO (EU) 2016/794 — Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen und von Verschlusssachen

VO (EU) 2016/794

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Europol legt Vorschriften bezüglich der Verpflichtung zur Zurückhaltung und Verschwiegenheit und des Schutzes von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen fest.

(2) Europol legt Vorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen fest, die mit dem Beschluss 2013/488/EU im Einklang stehen müssen, um ein gleichwertiges Niveau des Schutzes dieser Informationen zu gewährleisten.