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Art 41d VO (EU) 2016/794 — Grundrechte-Schulung

VO (EU) 2016/794

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Alle Bediensteten von Europol, die an operativen Aufgaben beteiligt sind, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erhalten eine obligatorische Schulung über den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten, auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Schulungen werden in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates ( 16 ) eingerichtet wurde, und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die mit der Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 17 ) eingerichtet wurde, entwickelt.