nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 6 VO (EU) 2016/589 — Ziele des EURES Netzes

VO (EU) 2016/589  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das EURES-Netz trägt innerhalb seiner Tätigkeitsbereiche zu folgenden Zielen bei:

a) Erleichterung der Ausübung der durch Artikel 45 AEUV und durch die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 übertragenen Rechte;

b) Umsetzung der koordinierten Strategie für Beschäftigung und insbesondere für die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer gemäß Artikel 145 AEUV;

c) Verbesserung der Funktionsweise, der Kohäsion und der Integration der Arbeitsmärkte in der Union, auch auf grenzüberschreitender Ebene;

d) Förderung der freiwilligen geografischen und beruflichen Mobilität in der Union, auch in Grenzregionen, unter fairen Bedingungen und im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten;

e) Unterstützung des Eintritts in die Arbeitsmärkte unter Förderung der sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele gemäß Artikel 3 EUV.

---

Zitiervorschlag: Art 6 VO (EU) 2016/589

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-589/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
