Unter Berücksichtigung der gemäß diesem Kapitel erfassten Informationen legt die Kommission alle zwei Jahre dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht zur EURES-Tätigkeit vor.
Bis zur Vorlage des Berichts gemäß Artikel 35 enthält der Bericht gemäß Unterabsatz 1 eine Beschreibung des Stands der Anwendung dieser Verordnung.