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# Art 20 VO (EU) 2016/589 — Verfahren für einen leichteren Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

VO (EU) 2016/589  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die EURES-Mitglieder und -Partner unterstützen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, auf deren Wunsch hin bei ihrer Registrierung auf dem EURES-Portal. Diese Unterstützung ist kostenlos.

(2) Die EURES-Mitglieder und -Partner stellen sicher, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, Zugang zu allgemeinen Informationen darüber haben, wie, wann und wo sie die betreffenden Daten aktualisieren, überprüfen und zurückziehen können.

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Zitiervorschlag: Art 20 VO (EU) 2016/589

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-589/20

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