nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 246 VO (EU) 2016/429 — Höchstzahl der Heimtiere

VO (EU) 2016/429  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Zahl der Heimtiere der in Anhang I Teil A genannten Arten, die bei einer einzelnen Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken verbracht werden dürfen, beträgt höchstens fünf.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Zahl von fünf Heimtieren der in Anhang I Teil A genannten Arten überschritten werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Die betreffende Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgt zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen;

b) der betreffende Heimtiereigentümer oder die betreffende ermächtigte Person legt einen schriftlichen Nachweis dafür vor, dass die Heimtiere für die Teilnahme an einer der unter Buchstabe a genannten Veranstaltungen oder bei einer Vereinigung, die solche Veranstaltungen organisiert, registriert sind;

c) die Heimtiere sind mehr als sechs Monate alt.

(3) Um zu verhindern, dass die Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu kommerziellen Zwecken betrügerisch als Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken getarnt wird, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf Bestimmungen zu erlassen, die festlegen, wie viele Heimtiere dieser Arten bei einer einzigen Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken höchstens verbracht werden dürfen.

---

Zitiervorschlag: Art 246 VO (EU) 2016/429

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-429/246

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
